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Ausbildung und Beruf : Rechte und Pflichten während der Berufsausbildung
Bundesministerium für Bildung und Forschung. - 31. Aufl. - Bonn ; Berlin, 2005. - 184 S.
Einführung in die Bestimmungen des am 01.04.2005 in Kraft getretenen, umfassend novellierten Berufsbildungsgesetzes (BBiG). - Rechtsgrundlagen im Wortlaut: Berufsbildungsgesetz; Ausz. aus der Handwerksordnung (HwO) inkl. Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige bzw. zulassungsfreie Handwerke betrieben werden können; Jugendarbeitsschutzgesetz. - Muster Berufsausbildungsvertrag. - Kurzübersicht über die staatlich anerkannten Ausbildungsberufe, geordnet nach Berufsgruppen.
[Ersteintrag in der VAB: 14.05.2006]
Arbeits- und Sozialrecht innovativ
Ulrich Preis. Universität zu Köln, Forschungsinstitut für Deutsches und Europäisches Sozialrecht, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht. - Köln, 2005 Literaturangaben
Laienverständliche, umfassende Darstellungen zu Aspekten der Themenbereiche Arbeitszeit, Arbeitsentgelt, Arbeitsorganisation. Im Einzelnen: Arbeitszeitgestaltung; Altersteilzeit; Arbeit auf Abruf; Arbeitszeitkonten; Gleitzeit; Mehrarbeit; Sabbatical; Teilzeitarbeit; Vertrauensarbeitszeit; Zeitwertpapier-Modell. - Entgeltgestaltung; Aktienoptionen; Entgeltumwandlung; Provisionen; Sonderzahlungen; Tantiemen; Zielvereinbarungen. - Befristung des Arbeitsverhältnisses; Freie Mitarbeit; geringfügige Beschäftigung; Gruppenarbeit; Job-Sharing; Leiharbeit oder Arbeitnehmerüberlassung; Outsourcing; Telearbeit. Zu jedem Thema auch Gerichtsurteile, statistisches Material, Muster, Bibliographie.
[Ersteintrag in der VAB: 25.06.2005]
Gestellungsvertrag als illegale Arbeitnehmerüberlassung? : Rechtsgutachten für den Betriebsrat der XXXXXXXX
Michael W. Felser. Rechtsanwälte Felser. - Brühl, o. J. - 7 S.
Nach der Rechtsprechung können "Gestellungsverträge", wie unter Bezugnahme auf Urteile des Bundesarbeitsgerichts und des Bundessozialgerichts gezeigt wird, eine Arbeitnehmerüberlassung darstellen. Diskussion der von Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes und Teilen der ÖTV (jetzt in Ver.di aufgegangen) vertretenen irrigen Auffassung, mit dem Mittel des Personalgestellungsvertrags ließe sich das Problem der Arbeitnehmerüberlassung umgehen. Hinweis auf Rechtsfolgen unerlaubter bzw. illegaler Arbeitnehmerüberlassung.
[Ersteintrag in der VAB: 25.06.2005]
Ratgeber Zeitarbeit : Handlungshilfe für Betriebs- und Personalräte
Hrsg.: Deutscher Gewerkschaftsbund, Abt. Mitbestimmung und Rechtspolitik. Text u. Red.: Ralf-Peter Hayen. - Berlin, 2003. - 101 S. : Tab. - (Mitbestimmung und Rechtspolitik : Themenheft) 25 Lit.
Entwicklung der Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeit, Personal-Leasing) in Deutschland. Rechtliche Hinweise für Betriebs- und Personalräte im Entleihbetrieb bei der Gestaltung von Zeitarbeit nach der gesetzlichen Neuregelung der Arbeitnehmerüberlassung im Zusammenhang mit dem "Ersten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" (Hartz I). - Anhänge, u.a.: Musterbetriebsvereinbarung über den Einsatz von Zeitarbeitnehmern / sonstigen betriebsfremden Beschäftigten; Checkliste für Betriebs- und Personalräte zur Zeitarbeit im Entleihbetrieb; Synopse "Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz". - Flächentarifverträge für die Zeitarbeitsbranche im Wortlaut.
[Ersteintrag in der VAB: 25.06.2005]
Entschädigung von NS-Unrecht
Bundesministerium der Finanzen. - Berlin, 2001. - 58 S. : Tab. - (Fachblick Finanz- und Wirtschaftspolitik)
Informationsbroschüre. Teilweise bloße Erwähnung von Maßnahmen, teilweise wesentliche gesetzliche Regelungen, gezahlte Entschädigungssummen, Ansprechpartner. Wiedergutmachungs- und Kriegsfolgengesetzgebung, internationale Abkommen: von der unmittelbaren Nachkriegszeit bis zur Zwangsarbeiterentschädigung und zur Washingtoner Konferenz über Holocaustvermögen (NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut). - Außergesetzliche Regelungen auf der Grundlage des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG): Regelungen für rassisch Verfolgte nichtjüdischen Glaubens, für jüdische Verfolgte, Verfolgte nichtjüdischer Abstammung, Opfer pseudo-medizinischer Menschenversuche. - Regelungen für das Beitrittsgebiet. - Regelungen auf der Grundlage des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes. - Statistiken über Entschädigungsleistungen.
[Ersteintrag in der VAB: 07.01.2005]
Bundes-Angestellentarifvertrag : (BAT) ; vom 23. Februar 1961, zuletzt geändert durch 78. Änderungstarifvertrag vom 31. Januar 2003
zwischen der der Bundesrepublik Deutschland einerseits und der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr - Hauptvorstand -, der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft - Hauptvorstand - andererseits. - Bad Nauheim, 1961 Nebst Vergütungstabellen BAT-West und BAT-Ost 2004
[Ersteintrag in der VAB: 03.10.2004]
Sozialhilferechner
Stadt Aschaffenburg, Amt für soziale Leistungen. - Stand: 01.01.2005. - Aschaffenburg, 2005
Interaktives Formular zur Berechnung, in welcher Höhe im Normalfall Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung zusteht.
[Ersteintrag in der VAB: 07.08.2004] [VAB-Eintrag aktual.: 07.02.2009]
Das sozialgerichtliche Verfahren
mit Unterstützung von Bernhard Wessling. LSG NRW. Hrsg.: Bayerisches Landessozialgericht. - München, o. J. - 36 S.
Informationsbroschüre: Einführung in Aufgaben, Gerichtsstruktur, Verfahrensablauf (Vorverfahren, Klageverfahren, Berufungsverfahren, Revision). Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit kontrollieren die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der meisten Sozialverwaltungen. Sie im Allgemeinen zuständig für Rechtsstreite über gesetzliche Sozialleistungen: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung. Außerdem Arbeitslosenversicherung, Schwerbehindertenrecht, Soziales Entschädigungsrecht, Vertragsarztrecht. Weitere Zuständigkeiten für einige weniger häufig vorkommende Streitfälle. Das Verfahren ist bürgerfreundlich gestaltet. Für Versicherte, Leistungsempfänger und Behinderte ist es grundsätzlich kostenfrei. Sog. außergerichtlichen Kosten (Kosten für einen Rechtsbeistand) fallen nicht unter den Grundsatz der Kostenfreiheit.
[Ersteintrag in der VAB: 04.07.2004]
Sozialgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland : 10509 Entscheidungen E-SGB
Hrsg.: Jürgen Brand. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Eine Initiative der Sozialgerichtsbarkeit der Bundesländer und des Bundessozialgerichts. - Essen, 2004
Entscheidungssammlung. Recherchierbare Datenbank, Zugriff über eine Freitextsuche, Möglichkeit zur Vorauswahl nach Entscheidungsart (Urteil, Teilurteil, Gerichtsbescheid, Beschluß), Bundesland, Sozialgericht, Sachgebiet (Arbeitslosenversicherung, Vertragsarztrecht, Kindergeldrecht / Erziehungsgeldrecht, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Entschädigungsrecht / Schwerbehindertenrecht, Sonstiges), Abteilung, Aktenzeichen, Zeitraum, Instanz. Die Berichterstattung scheint 1997 einzusetzen.
[Ersteintrag in der VAB: 27.06.2004]
Tarifverträge im Volltext
Arne Maier. - Esslingen, 2003 Wird ständig aktual., erg. und erw.
Links geordnet nach Branchen, dabei getrennt nach allgemeinverbindlichen, nicht-allgemeinverbindlichen Tarifverträgen inkl. Firmentarifverträgen, öffentlicher Dienst. Außerdem zu der betr. Branche Nachrichten zum Tarifgeschehen, teilweise Links zu weiterer Information.
[Ersteintrag in der VAB: 18.11.2003]
Tarifverträge zu Leiharbeit/PSA : Update aller Tarifverträge über Leiharbeit und Personal Service Agenturen (PSA)
Freie ArbeiterInnen Union. - Stand: 07.11.2003. - O. O., 2003
Volltexte. Derzeit Abschlüsse der Tarifgemeinschaft der DGB-Gewerkschaften mit dem Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen (BZA) und mit dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) sowie der Abschluß zwischen der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA (CGZP) und der Interessengemeinschaft Nordbayerischer Zeitarbeitunternehmen (INZ). Außerdem: Lohnvergleiche und Tarifvergleiche sowie ältere Tarifverträge.
[Ersteintrag in der VAB: 17.11.2003]
Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit. - Stand: 1. Oktober 2003. - Berlin, 2003. - 33 S. : Tab.
Geordnet nach Branchen (Wirtschaftsgruppen), Fachbereichen und Tarifgebieten. Einleitend allgemeine Information über die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE). Derzeit sind 463 der 57 300 als gültig in das Tarifregister eingetragenen Verträge allgemeinverbindlich. Auch Mindestlohntarifverträge aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes; es gibt sie derzeit für das Baugewerbe und das Dachdeckerhandwerk.
[Ersteintrag in der VAB: 16.11.2003]
Tarifverträge
zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen und den unterzeichnenden Mitgliedsgewerkschaften des DGB. - Münster [u. a.], 2003 Enth. u. a.: Entgeltrahmentarifvertrag Zeitarbeit. - Entgelttarifvertrag Zeitarbeit. - Manteltarifvertrag Zeitarbeit. - Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung Zeitarbeit
Das erste bundesweit geltende komplette Tarifvertragswerk für die Zeitarbeitsbranche. Neben Volltexten der Tarifverträge weitere Texte zur Tarifierung und Beispiele von Haustarifverträgen.
[Ersteintrag in der VAB: 16.11.2003]
MVZ-Tarifvertrag
zwischen der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA und der Mittelstandsvereinigung Zeitarbeit e. V. - Berlin, 2003 Enth.: Beschäftigungssicherungsvertrag. - Manteltarifvertrag. - Entgeltrahmentarifvertrag. - Entgeltgruppen. - Entgelttarifverträge nach Bundesländern. - Bestätigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit über den Eintrag der MVZ-Tarifverträge in das Tarifregister
ANM.: Das Arbeitsgericht Stuttgart hat aufgrund eines von der IG Metall bereits 1996 gegen die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) gestellten Antrags am 12.09.2003 im Beschlußverfahren festgestellt, daß der Christlichen Gewerkschaft Metall die Tariffähigkeit im arbeitsrechtlichen Sinne fehlt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Quelle: Claus-Georg Schneider zu den Auswirkungen der Entscheidung auf den Abschluß mit der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA (CGZP)..
[Ersteintrag in der VAB: 16.11.2003]
Cohen, Milstein, Hausfeld & Toll, P.L.L.C. : specializing in class action law
Washington, D.C. ; Seattle ; New York, 2003. - Ill., graph. Darst.
Nachrichten und Dokumente zu teilweise international beachteten Sammelklagen wie z. B. Klagen von Holocaustopfern, NS-Zwangsarbeitern, Apartheid-Opfern in Südafrika. Sammelklagen stellen für Einzelpersonen oft die einzige Möglichkeit dar, gegenüber Großunternehmen ihr Recht durchzusetzen. Fachgebiete: Preiskartelle; Menschenrechtsverletzungen, Arbeitnehmer-Diskriminierung (z. B. Rassendiskriminierung, Frauendiskriminierung im Betrieb; Verbraucherschutz, Produkthaftung; Umweltschäden; Wertpapierbetrug, Rechtsmittel für Aktionäre; Gesundheit. Betroffen sind z. B. AOL Time Warner, Boeing, Ford Motor Company, Mercedes-Benz, Microsoft, Volkswagen, Wal Mart. Nachrichten, Mitteilungen, Quellenmaterial (darunter Anklageschriften), Sachinformation, Links, Pressespiegel.
[Ersteintrag in der VAB: 28.02.2003]
Vorlesung Arbeitsrecht
Dietrich von Stebut. Fachbereich Wirtschaft und Management der TU Berlin. - Berlin, 1998 33 Lit.
Grobgliederung: Grundlagen; Individualarbeitsrecht (Arbeitsvertragsrecht); Arbeitsschutzrecht; Tarifvertragsrecht und Arbeitskampfrecht; Mitbestimmung.
[Ersteintrag in der VAB: 11.01.2003]
Einführung in das Individual- und Kollektivarbeitsrecht
Harald Meyer. Universität Essen, Fachbereich Verwaltung, Organisation, Recht. - Essen, 1998. - Graph. Darst.
Kollektivarbeitsrecht: Rechtsbeziehungen der arbeitsrechtlichen Koalitionen (Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände) und Belegschaftsvertretungen (Betriebsräte, Personalräte) zu ihren Mitgliedern sowie zu ihren "Gegenspielern". Hier behandelt: Koalitionsrecht, Arbeitskampfrecht (Streik), Tarifvertragsrecht. - Individualarbeitsrecht, hier: Arbeitnehmerbegriff, Normen, Verträge, faktisches Arbeitsverhältnis, betriebliche Übung, Gleichbehandlungsgrundsatz, Direktionsrecht, Mutterschutz, Urlaub, Kündigung, Arbeitszeugnis. - Einschlägige Gesetze im Volltext.
[Ersteintrag in der VAB: 11.01.2003]
Wertorientierungen in Unternehmen und gerichtlicher Mobbingschutz
Peter Wickler. LAG Thüringen. // In: Der Betrieb. - 60 Anm. - 2002,9, S. 477 - 484
Diskutiert die Verpflichtung zur Einhaltung der Wertmaßstäbe des Grundgesetzes durch Privatunternehmen und den öffentlichen Dienst sowie die Frage, ob das einen Mobbingkomplex bildende Verhalten in seiner Gesamtheit rechtstheoretisch und anwendungspraktisch Gegenstand einer juristischen Überprüfung und im Ergebnis einer staatlichen Sanktion sein kann. Damit würde in Abweichung von der Einzelhandlungsanknüpfung des deutschen Rechts die Gesamtheit des für den Mobbingkomplex in Betracht kommenden Verhaltens zugrundegelegt werden (Prinzip der globalen Beurteilung). Stellt die vom Landesarbeitsgericht Thüringen entwickelte Mobbingschutzkonzeption vor; Urteile vom 15.02. und 10.04.2001, die auf dem Prinzip der globalen Beurteilung beruhen. Schlägt schließlich u. a. die Einfügung eines § 618a BGB vor, der klarstellt, daß kein Dienstverpflichteter der systematischen Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienenden Angriffen ausgesetzt werden darf und daß der Dienstberechtigte ihn vor entspr. Angriffen von Mitarbeitern schützen muß, und der verbietet, diese Angriffe bei der Rechtsprüfung einer isolierten Beurteilung zu unterziehen. Sozialversicherungträger sollten Verursacher mobbingbedingter Belastungen von Kranken- und Rentenkassen in Regreß nehmen können.
[Ersteintrag in der VAB: 24.11.2002]
Framework agreement on telework
Emilio Gabaglio ... European Trade Union Confederation ; Union of Industrial and Employer's Confederations of Europe ; CEEP. - Brussels, 2002. - 4 S.
[Ersteintrag in der VAB: 18.07.2002]
SGB VIII : Online-Handbuch
hrsg. von Ingeborg Becker-Textor und Martin R. Textor. - München, 2002 Literaturangaben
Theoretische Beiträge und Praxisberichte zu Themen rund um das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) aus juristischer, sozialpädagogischer und Verwaltungssicht. Einführungen in das SGB VIII; allgemeine Vorschriften, Schutz von Sozialdaten; Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz; Förderung der Erziehung in der Familie; Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege; Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder, Hilfe für junge Volljährige; andere Aufgaben der Jugendhilfe; Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung, Jugendhilfeplanung; Zuständigkeit, Kostenerstattung, Heranziehung zu den Kosten; Themen aus dem Umfeld der Jugendhilfe.
[Ersteintrag in der VAB: 29.06.2002]
Entschädigungsansprüche für Zwangsarbeit im "Dritten Reich" auf der Basis der damals erzielten zusätzlichen Einnahmen und Gewinne
Thomas Kuczynski. Stiftung für Sozialgeschichte des 20. Jahrhunderts. - Bremen, 2000. - 38 S. : Tab. 83 Anm.
Der Ausgangspunkt sind Daten über die von KZ-Häftlingen und Zwangsarbeitskräften für deutsche Unternehmen und den deutschen Staat faktisch geleistete Zwangsarbeit. Aus diesen Angaben sowie denen über die damals an deutsche Zivilarbeitskräfte gezahlten Löhne werden die Einnahmen und Gewinne geschätzt, die allein dadurch erzielt wurden, daß Zwangsarbeitskräfte eingesetzt wurden. Die Schätzung der zusätzlichen Einnahmen stellt die Ansprüche auf finanzielle Entschädigung für geleistete Zwangsarbeit auf die ihnen adäquate Grundlage. Die historisch-moralische Verantwortung derer zu untersuchen, die sich an jenem Prozeß beteiligt haben, den wohl als erster der Reichsführer SS, Heinrich Himmler, mit dem Begriff "Vernichtung durch Arbeit" charakterisiert hat, war nicht Aufgabe der Überlegungen und Berechnungen. Durch den Einsatz der Zwangsarbeitskräfte wurden über 16 Mrd. Reichsmark eingespart. Davon gewann die öffentliche Hand über 6 Mrd. bzw. 37,3 %. Der Stiftungsinitiative wären rund 180 Mrd. DM zur Verfügung zu stellen. Dies macht etwa drei bis vier Prozent des Geldvermögens aller Haushalte des Landes aus, sieben Prozent von dem, worüber das oberste Zehntel allein an Geldvermögen verfügt. Mit dem Blick auf das Gesamtvermögen (Geld- und Sachvermögen) sind die 180 Mrd. weniger als ein Prozent dessen, worüber das oberste Zehntel verfügt. Dieses Zehntel vor allem ist gefragt. (Originalzusammenfassung, gek.)
[Ersteintrag in der VAB: 18.02.2001]
Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft: "Erinnerung, Verantwortung, Zukunft" : Verträge
Berlin, 2000
Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft", deren Zweck es u. a. ist, über Partnerorganisationen Finanzmittel zur Gewährung von Leistungen an ehemalige Zwangsarbeiter und von anderem Unrecht aus der Zeit des Nationalsozialismus Betroffene bereitzustellen. - Gemeinsame Erklärung anläßlich des abschließenden Plenums zur Beendigung der internationalen Gespräche über die Vorbereitung der Stiftung / die Regierungen der Republik Belarus, des Staates Israel, der Republik Polen, der Russischen Föderation, der Tschechischen Republik und der Ukraine, die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten von Amerika, die deutschen Unternehmen, die die Initiative zur Errichtung einer Stiftung ins Leben gerufen haben, und als weitere Beteiligte die Conference on Jewish Material Claims against Germany Inc. und die unterzeichneten Anwälte. Anhänge, darunter Listen vor Gerichten der USA anhängiger Klagen gegen deutsche Unternehmen in Bezug auf den 2. Weltkrieg und die Zeit des NS. - Abkommen über die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" / Regierung der Bundesrepublik Deutschland und Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika. Anlagen, darunter: Elemente einer Interessenerklärung (Statement of Interest) der US-Regierung. Diese Erklärung wird die USA in allen Fällen abgeben, in denen gegen deutsche Unternehmen Ansprüche aus der Zeit des NS und des 2. Weltkriegs geltend gemacht werden. Darin wird u. a. deutlich gemacht, daß es nicht im Interesse der Außenpolitik der USA liegt, daß die Ansprüche nicht vor Gericht verfolgt werden.
[Ersteintrag in der VAB: 15.02.2001]
Holocaust Victim Assets Litigation 96cv4849 : (Swiss banks)
Edward R. Korman, Judge. United States District Court for the Eastern District of New York. - New York, 2000. - (Decisions of interest) 552 Lit. (teilw. im Internet) Auch unter: http://www.swissbankclaims.com/home_main.asp
Regelung der Verteilung der Vergleichssumme von 1,25 Mrd. USD, die im Prozeß um Vermögenswerte der Holocaust-Opfer - Sammelklage gegen zwei führende Schweizer Banken - vereinbart wurde. Diverse Papiere, darunter Definitionen von Berechtigungsklassen, Regelungen der Abwicklung der Verteilung der Mittel aus dem Vergleichsfonds, Listen von Firmen, die Zwangsarbeiter beschäftigt haben, Beurteilung der Fairneß des erzielten Vergleichs (s. "Memorandum and Order" vom 02.08.2000). Der Vergleich betrifft nicht nur Opfer nationalsozialistischer Verfolgung, die bei Schweizer Banken Vermögenswerte besaßen, sondern auch Zwangsarbeiter sowie Flüchtlinge vor nationalsozialistischer Verfolgung, die in der Schweiz deportiert oder mißhandelt wurden bzw. denen die versuchte Einreise in die Schweiz nicht gelang. (VAB)
[Ersteintrag in der VAB: 13.02.2001] [VAB-Eintrag aktual.: 31.01.2003]
Die Forderungen der NS-Zwangsarbeiter nach Entschädigung
Klaus von Münchhausen. - Bremen, 2000 84 Lit.
Informationsbroschüre und umfangreiches dokumentarisches Material. Die Broschüre will die Öffentlichkeit darüber informieren, was sich hinter den jetzt diskutierten Begriffen im Zusammenhang mit dem Thema Zwangsarbeit verbirgt und warum das Thema erst jetzt wieder öffentlich diskutiert wird: Unrecht Zwangsarbeit - Entwicklung und Kodifizierung des Sklavereiverbots, Umfang und Formen der Zwangsarbeit in NS, einem eklatanten Bruch des nationalen und des Völkerrechts; Zwangsarbeiterprozesse; Lösungsmodelle zur Entschädigung der Zwangsarbeiter. - Dokumentarisches Material gegliedert in: Gesetze und Gesetzentwürfe, Prozesse und Urteile, zahlungswillige und beklagte Firmen, die Haltung des Bundes, NS-Geschichte: Ablauf der Kriegsverbrechen; Adressen/Unterstützung. - Materialien zur Bundesstiftung für die NS-Zwangsarbeiter, darunter auch ein Alternativentwurf für ein Entschädigungsgesetz, den Hans Jochen Vogel in seinen Grundzügen mitentwickelt hat.
[Ersteintrag in der VAB: 15.02.2001] [VAB-Eintrag aktual.: 30.01.2003]
PRO : Personalrechts-Datenbank online
AOK-Bundesverband. - (Gesetzgebung: Stand 1. Mai 2004). - Bonn, 2004
Grobgliederung: Sozialversicherung, Lohnsteuer, Arbeitsrecht, Urteilssammlung, Gesetze und Vorschriften. Nutzung des Gesamtangebots nur nach kostenloser Anmeldung.
[Ersteintrag in der VAB: 22.01.2001] [VAB-Eintrag aktual.: 10.06.2004]
Telearbeit
Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Betriebsangehöriger. - Stand: 25. Oktober 1998. - Nürnberg, 1998. - 30 S. : Ill. - (AUB Spezial ; 6)
Broschüre: Definition, Formen, Vor- und Nachteile der Telearbeit; rechtlicher Status des Telearbeiters; Mitbestimmung des Betriebsrats; Arbeitsschutz; Kontrolle des Telearbeitsplatzes; Haftung des Telearbeiters; Sozialversicherung; Musterbetriebsvereinbarung.
[Ersteintrag in der VAB: 15.04.2000] [VAB-Eintrag aktual.: 31.10.2004]
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