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Ergänzung und Aktualisierung der Arzneimittelübersicht zu der Verordnung über unwirtschaftliche Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung
Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen. - Produktstand: 15. Juli 2003. // In: Bundesanzeiger / Hrsg.: Bundesministerium der Justiz. - 55 (2003),195a, S. 1 - 43
Fertigarzneimittelübersicht (zur Negativliste). Handelsnamen, Darreichungsform, Hersteller. Unwirtschaftliche Arzneimittel dürfen nicht durch die gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden.
[24.01.2004]
Wie berechne ich meine Rente? : 2. Halbjahr 2003 ; alte Bundesländer
hrsg. von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte. - Berlin, 2003. - 27 S. : Tab.
Eine Handreichung zur ungefähren Berechnung der Höhe der erworbenen Rentenansprüche. Rentenformel für Altersrenten (vereinfacht ausgedrückt): Rentenhöhe = Summe der Entgeltpunkte x aktuellem Rentenwert. Der Rentenwert wird gem. gesetzlicher Regelungen jährlich erhöht; dazu nähere Ausführungen. Anleitung zur Berechnung der Entgeltpunkte für versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit sowie für Kindererziehungszeiten und Ausbildungszeiten. Außerdem: Regelungen für geringfügige Beschäftigung, für Beschäftigung mit Monatsentgelt zwischen 400 und 800 EUR, für pflichtversicherte Selbständige, für freiwillig Versicherte. Beispieltabellen. Zur Rendite in der gesetzlichen Rentenversicherung; bei einem Durchschnittverdiener mit durchschnittlicher Lebenserwartung und 45 Versicherungsjahren ergibt sich derzeit eine Rendite von ca. 5 %. (VAB)
[02.11.2003]
Wie berechne ich meine Rente? : 2. Halbjahr 2003 ; neue Bundesländer
hrsg. von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte. - Berlin, 2003. - 29 S. : Tab.
Eine Handreichung zur ungefähren Berechnung der Höhe der erworbenen Rentenansprüche. Rentenformel für Altersrenten (vereinfacht ausgedrückt): Rentenhöhe = Summe der Entgeltpunkte x aktuellem Rentenwert. In den neuen Ländern (niedrige Arbeitsentgelte in der DDR; noch heute relativ niedriges Lohnniveau) werden die tatsächlich erzielten Entgelte für die Ermittlung der Entgeltpunkte auf Westniveau angehoben. Der Rentenwert wird gem. gesetzlicher Regelungen jährlich erhöht; dazu nähere Ausführungen. Anleitung zur Berechnung der Entgeltpunkte für versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit sowie für Kindererziehungszeiten und Ausbildungszeiten. Außerdem: Regelungen für geringfügige Beschäftigung, für Beschäftigung mit Monatsentgelt zwischen 400 und 800 EUR, für pflichtversicherte Selbständige, für freiwillig Versicherte. Beispieltabellen. Zur Rendite in der gesetzlichen Rentenversicherung; bei einem Durchschnittverdiener aus Westdeutschland mit durchschnittlicher Lebenserwartung und 45 Versicherungsjahren ergibt sich derzeit eine Rendite von ca. 5 %. (VAB)
[02.11.2003]
Rentenlexikon
Bundesversicherungsanstalt für Angestellte. - Berlin, unterschiedl. Erscheinungsdatum
[02.11.2003]
Liste der zertifizierten Altersvorsorgeprodukte
Zertifizierungsstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. - 02.10.2002. - Bonn ; Frankfurt, 2002. - 266 S. : überw. Tab. Wird in regelmäßigen Abständen aktual.
Betr. die sog. Riester-Rente. Die Zertifizierung eines Altersvorsorgevertrages nach dem AltZertG ist die Feststellung, daß die Vertragsbedingungen des Produktes eines Anbieters den Anforderungen des Gesetzes entsprechen. Die verzeichneten Produkte sind über staatliche Zulagen bzw. steuerliche Begünstigungen förderfähig. Maßgebend ist nur die Bekanntmachung im Bundesanzeiger. - Angegeben sind jew. Anbieter nebst Anschrift sowie Produktname gem. Antrag des Anbieters und Zertifizierungsnummer.
[16.11.2002]
Dateien zu Arzneimittel-Festbeträgen gemäß § 35a Abs. 5 SGB V zum Stand: 01.01.2004
Bundesverband der Betriebskrankenkassen, GKV-Geschäftsstelle Arzneimittel-Festbeträge. - Essen, 2004 Überw. Tab.
Arzneiname (Handelsname), Wirkstoffkürzel, Wirkstoffgruppe, Festbetragsgruppe, Darreichungsform, Wirkstoffmenge, Packungsgröße, Apothekenverkaufspreis, Festbetrag, absolute Differenz zwischen Preis und Festbetrag, Pharmazentralnummer, Wirkstärkenäquivalenzfaktor, Festbetragsstufe. - Angaben zur Festbetragserrechnung von "Nicht-Standardpackungen". Hilfstabellen.
[15.02.2002] [24.01.2004]
Gesetz zur Stärkung der Solidarität in der gesetzlichen Krankenversicherung : (GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz - GKV-SolG)
der Bundespräsident Roman Herzog ; der Bundeskanzler Gerhard Schröder ; die Bundesministerin für Gesundheit Andrea Fischer. - Vom 19. Dezember 1998. // In: Bundesgesetzblatt Teil I. - 1998,85
Änderung des 5. Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), Gesetzliche Krankenversicherung. - Änderung des 9. SGB-V-Änderungsgesetzes. - Änderung des 2. GKV-Neuordnungsgesetzes. - Änderung des 2. GKV-Finanzstärkungsgesetzes. - Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung. - Änderung der Bundespflegesatzverordnung. - Gesetz zur Begrenzung der Erlöse für stationäre Krankenhausleistungen im Jahr 1999. - Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin. - Änderung des Gesetzes über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, zur Änderung des SGB V und anderer Gesetze. - Änderung der Zulassungsordnung für Vertragsärzte. - Änderung der Zulassungsordnung für Vertragszahnärzte. - Aufsicht zur Budgetierung 1999. - Ausgabenbegrenzung bei Strukturverträgen. - Gesamtvergütung für Vertragsärzte im Jahr 1999. - Budget- und Preisregelung vertragszahnärztlicher Versorgung im Jahr 1999. - Arznei-, Verband- und Heilmittelbudget für 1999. - Festsetzung des Vertragsinhalts durch das Schiedsamt. - Veränderungsrate der Beitragspflichtigen Einnahmen. - Sonderkündigungsrecht. - Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte. - Gebührenordnung für Zahnärzte. - Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung. - U. a.
[07.08.1999]
Argumentationspapier zum Gesetz der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Stärkung der Solidarität in der gesetzlichen Krankenversicherung : GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz ; GKV-SolG
Bundesministerium für Gesundheit. - Stand: 8.12.1998. - Bonn, 1998. - Tab.
Gesundheits- und sozialpolitische Ziele des Gesetzes. Eckpunkte einer Strukturreform. Inhalte und Maßnahmen des Gesetzes. Gegenfinanzierung der Mehrausgaben des Gesetzes. Finanzielle Auswirkungen 1999.
[07.08.1999]
Begründung zum Gesetzentwurf für eine Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 : (GKV-Gesundheitsreform 2000)
[Fraktion SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]. - Bonn, 1999
[07.08.1999]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 : (GKV-Gesundheitsreform 2000)
Fraktion SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. - Bonn, o. J. - (Deutscher Bundestag Drucksache 14/...)
[04.08.1999]
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