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Kulturrecht  

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Im Zusammenhang mit Kulturpolitik siehe unter Kultur

Die Ordnung des Leihverkehrs in der Bundesrepublik Deutschland : Leihverkehrsordnung ; (LVO) ; Beschluß vom 19.09.2003
Kultusministerkonferenz. - Berlin, 2003. - 9 S. : Anl. in getr. Pag.
Löst die LVO aus 1993 ab. Die Länder werden die neue LVO am 01.01.2004 in Kraft setzen. [Ersteintrag in der VAB: 26.09.2003]

Schutz des deutschen Kulturgutes : Gesamtverzeichnis national wertvoller Archive nach § 13 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung
[Hrsg.: Bundesministerium der Finanzen, Dienstsitz Bonn]. - [Bonn], o. J. - [69] S. : überw. Tab.
Mit schematischer Kurzbeschreibung des jew. Archivs: Name, zeitliche Erstreckung, kurze Inhaltsbeschreibung, Umfang oder Stückzahl, Literatur/Inventar, Bundesland, in dessen Verzeichnis das betr. Archiv eingetragen ist. [Ersteintrag in der VAB: 04.03.2002]

Schutz des deutschen Kulturgutes : Gesamtverzeichnis national wertvollen Kulturgutes nach § 6 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung
[Hrsg.: Bundesministerium der Finanzen, Dienstsitz Bonn]. - [Bonn], o. J. - [92] S. : überw. Tab.
Gemälde, Glasmalereien, Handzeichnungen/Graphik, Bibliotheksgut, Skulpturen, Kunstgewerbe, Münzen und Medaillen, Sammlungen einschl. Bibliotheken, Sonstige. Mit schematischer Kurzbeschreibung des jew. Kulturguts und ggf. Literatur mit Abbildungsnachweis, Inventar. Bundesland, in dessen Verzeichnis das betr. Kulturgut eingetragen ist. [Ersteintrag in der VAB: 04.03.2002]

Fortschreitende Medienkonzentration im Zeichen der Konvergenz : Bericht über die Entwicklung der Konzentration und über Maßnahmen zur Sicherung der Meinungsvielfalt im privaten Rundfunk ; Konzentrationsbericht nach § 26 Abs. 6 RStV
Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich. - Potsdam, 2000. - 460 S.
Medienkonzentration und Sicherung der Meinungsvielfalt; Konzentrationsentwicklung im Fernsehen und Hörfunk, Cross-Media-Ownership-Verflechtungen; Anwendung der §§ 26 bis 32 RStV; Medienkonzentrationskontrolle im internationalen Vergleich. - Die Entwicklung im Bereich digitaler Medien ermöglicht ein breiteres Angebot an Medieninhalten, führt für sich allein aber nicht zu größerer Programmvielfalt. Es zeichnet sich ab, daß die für die herkömmlichen Medien aufgezeigten hochkonzentrierten Strukturen auf die neuen Märkte übertragen werden. Die Position der führenden Anbieter im Fernsehbereich wird dadurch weiter verstärkt. Im bundesweiten Fernsehen sind die KirchGruppe und die CLT-UFA unverändert dominant. Das innere Wachstum dieser Gruppen wird das maßgebliche Problem vorherrschender Meinungsmacht sein; es ist auch dann nicht Gegenstand der wettbewerbsrechtlichen Fusionskontrolle, wenn dadurch eine marktbeherrschende Stellung entsteht. Ausländische Beteiligungen haben bisher nicht zu mehr Wettbewerb und Vielfalt geführt. Vorherrschende Meinungsmacht muß vorbeugend verhindert werden. Diese Aufgabe vermag das Recht der Wettbewerbsbeschränkungen nicht hinreichend zu erfüllen. Die wettbewerbliche und die rundfunkspezifische Konzentrationskontrolle verfolgen unterschiedliche Ziele. Den Besonderheiten der medienspezifischen Konzentration trägt auch das Europarecht Rechnung, alle Rechtsordnungen der westlichen Industrieländer haben ein spezielles Recht der Konzentrationskontrolle zur Sicherung der Meinungsvielfalt geschaffen. Das Zuschaueranteilsmodell hat sich grundsätzlich bewährt. Notwendig ist jedoch die Anpassung an die Veränderungen, die mit dem Übergang zum digitalen Fernsehen und dem parallelen Zugang zum Internet einhergehen. Für eine effektive präventive Kontrolle bedarf es eines Vollzugsverbots für noch nicht als unbedenklich bestätigte Beteiligungsveränderungen. Der KEK sollten eigenständige Ermittlungsbefugnisse eingeräumt werden. Ein supranationaler Informationsaustausch zwischen den für die Medienkonzentration zuständigen Behörden in den Nachbarstaaten ist im Hinblick auf zunehmende internationale Konzernverflechtungen notwendig. (Aus den Schlußfolgerungen) [Ersteintrag in der VAB: 09.02.2002]

Die Ordnung des Leihverkehrs in der Bundesrepublik Deutschland : Leihverkehrsordnung ; (LVO)
von der KMK verabschiedete Fassung. - Bonn, 1993. - 24 S.
[Ersteintrag in der VAB: 02.09.2001] [VAB-Eintrag aktual.: 25.09.2003]

The World Heritage Convention
UNESCO. Update: 15 November 1997. - Paris, 1997
Information über die Konvention (Unterzeichner, Organe, Verfahrensregeln und Berichte), die Konvention im Volltext, Liste des Weltkulturerbes, Liste bedrohter Kulturgüter. Die Konvention wurde 1972 von der UNESCO-Generalversammlung angenommen und von über 150 Staaten unterzeichnet. (VAB) [Ersteintrag in der VAB: 14.09.1999]

Kulturgut : Rechtsfragen der Nutzung
Klaus Graf. - Winningen, 2003
11 Anm.

Zusammenfassung der Diskussion zur rechtlichen Ausgestaltung des Zugangs zu Kulturgut in Archiven, Bibliotheken und Museen und der Verwertung seines Informationsgehalts. Links zu Volltexten im Internet. Fragestellungen: dürfen Bibliotheken die Veröffentlichung aus Handschriften von ihrer Zustimmung abhängig machen; gewerbliche Nutzung bildlicher Wiedergaben von Bibliothekshandschriften u. a. Kulturgut; Urheberrechtsschutz von Photographien zweidimensionaler Vorlagen (Abbildungen von historischen Fotos, Gemälden, Graphiken, alten Ansichten, von gedruckten und handschriftlichen Vorlagen, soweit diese Vorlagen selbst nicht mehr oder nicht geschützt sind); wettbewerbsrechtlicher Schutz der Nachbildung bzw. Reproduktion gemeinfreier Werke. - Enth. auch: Klaus Graf: Reproduktionen historischer Fotos : Kulturgut, keine Ware!. Aus: Rundbrief Fotografie N.F. 2, 1. Mai 1994, S. 17 - 21. Gegenstand sind neben Reproduktionen historischer, d. h. urheberrechtlich nicht mehr geschützter Photos auch solche, die nicht mehr geschütztes Museums-, Archiv- oder Bibliotheksgut darstellen. Zu diesem im Hinblick auf Veröffentlichungen im Internet besonders aktuellen Thema gibt es noch kaum veröffentlichtes Material. (VAB) [Ersteintrag in der VAB: 11.09.1999] [VAB-Eintrag aktual.: 15.07.2006]

 

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Oben Ersterstellung: 22.08.1999. Letzte Aktual.: 15.07.2006. © Ingrid Strauch 1999/2006 |