Hinweis - Nachweis trotz ungültiger Internetadresse
Die Internetadresse (URL), unter der die von Ihnen gesuchte Veröffentlichung ursprünglich aufzufinden war, existiert nicht mehr. Oft läß sich mit mehr oder weniger Suchaufwand eine neue Adresse oder eine parallele Veröffentlichung bei einem anderen Anbieter finden; in diesem Fall gelang das - bisher - nicht.
Wenn wie im vorliegenden Fall die inhaltliche oder historische Bedeutung der Veröffentlichung dies nahelegen, wird der VAB-Nachweis dennoch weiterhin geführt. So gehen Informationen nicht verloren, mit deren Hilfe sich die Veröffentlichung möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt im Netz oder auf einem materiellen Medium (wieder) auffinden läßt.
Den ursprünglichen URL finden Sie in der letzten Zeile des VAB-Nachweises.
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